Die Islamische Gemeinschaft Würzburg e.V. möchte eine neue Moschee mit Gemeindezentrum in Würzburg errichten. Es soll ein Gebetsraum für Frauen und ein Gebetsraum für Männer, 4-5 Klassenräume für den Quran- und Arabischunterricht für Kinder und für Erwachsene, sowie Nebenräume und Räume für Büro und Verwaltung, als auch ein größerer Versammlungsraum für öffentliche Vorträge und Veranstaltungen der Gemeinde vorgesehen werden. Ein Innenhof wird gewünscht, um hier bei Gemeindefesten oder z.B. einem Tag der offenen Tür zusammen mit den Gemeindemitgliedern und Gästen feiern zu können. Wenn möglich, könnte der Innenhof bei besonderen Anlässen zur Erweiterung des Gebetsraums genutzt werden. Eventuell wäre es sinnvoll, eine entsprechende Fassaden- und (temporäre oder ausfahrbare?) Überdachungslösung zu finden, um die Gläubigen, die draußen im Innenhof beten würden, vor den Witterungseinflüssen zu schützen. In einigen Moscheen ist der Innenhof aus diesem Grund in etwa so groß, wie der Gebetsraum. Ob dies für das oben genannte Vorhaben auf dem noch zu findenden Grundstück gewünscht und auch technisch möglich sein wird, bliebe zu prüfen. Diese Aufstellung soll dabei helfen, den ungefähren Raumbedarf zu ermitteln. Auf Grundlage dieser ersten Aufstellung soll ein ausreichend großes Grundstück gefunden werden, auf dem das gewünschte Raumprogramm umgesetzt werden kann.


Allgemeine Gestaltungsvorgaben für Moscheen

Moscheen sind in der Gestaltung nicht zwingend an einen bestimmten Raum- oder Formenkanon gebunden. Die Vorgaben zu Reinheitsgeboten und funktionalen Anforderungen sind jedoch verbindlich einzuhalten. In Ornamenten und der Innenraumgestaltung sind Darstellungen von Menschen oder Tieren nicht gestattet. Pflanzliche und geometrische Ornamente (Arabeske) sowie Koranverse in arabischer Kalligrafie sind jedoch zulässig. Es dürfen zusätzliche Nutzungen vorgesehen werden, wenn sie gewünscht sind, wie z.B. ein Café, ein Geschäft für erlaubte Lebensmittel, eine Bücherei oder eine Wohnung für den Geistlichen.

1. Vorhof, Vorhalle oder Vorraum:

Üblicherweise wird das Gebäude durch einen Vorhof, eine Vorhalle oder einen Vorraum betreten, in dem die Gläubigen ankommen können. Wenn gewünscht, ist es auch möglich, für Frauen und Männer getrennte Eingänge vorzusehen. Der Aufgang zum für Frauen separaten Gebetsraum darf in dem allgemeinen Vorraum liegen. Hinweis COVID-19: Es ist derzeit nicht ausgeschlossen, dass in Zukunft erhöhte Hygiene-Maßnahmen für öffentliche Versammlungsstätten erhalten bleiben. Es sollten daher in jedem Fall Halterungen am Eingang vorgesehen werden, für Desinfektionsmittelspender, auch falls jemand nur z.B. in die Verwaltung geht, um eine unkomplizierte Desinfektion zu ermöglichen.

2. Raum für rituelle Waschungen/Schuhlager

Vor dem Betreten des Gebetsraums ist es verpflichtend, sich Gesicht, Hände und Füße zu waschen. Daher befindet sich im Vorraum ein Bereich, in dem die Schuhe in Regalen für die Dauer des Gebets gelagert werden können. Für die gründliche Reinigung sind ausreichende Waschstellen und niedrige Waschbecken zur Fußwaschung mit fließendem Wasser vorzusehen, idealerweise z. T. mit Sitzmöglichkeiten, oder der Möglichkeit, der Unterfahrbarkeit für Rollstuhlfahrer, besonders für ältere Gemeindemitglieder. Es sollten auch ausreichende Mengen von Seifenspendern, Handtüchern, idealerweise mit Auffangbehältern für die verwendeten Handtücher in entsprechenden Halterungen und Rückgabe-Behältern vorgesehen werden. Für die Reinigung der Räder von Rollstühlen, soll es möglich sein, die Reifen mit einem feuchten Tuch gründlich reinigen zu können.

3. Gebetsraum:

Die Moschee soll Gebetsräume mit Platz für insgesamt etwa 600 Gläubige bieten. Davon sollen ca. 1/3 der Fläche für einen Gebetsraum für Frauen und 2/3 der Fläche für einen Gebetsraum für Männer vorgesehen werden. Der Platzbedarf für einen Gebetsplatz wird mit 0,60-0,80 m Breite und 1,20 m Länge im Mittel mit 0,85 m² Platzbedarf pro Gebetsplatz berechnet. Damit läge der reine Platzbedarf für Gebetsflächen bei 600 Gemeindemitgliedern bei 510 m² (600 Personen X 0,85m²), davon ca. 340 m² für den Gebetsraum für Männer und 170 m2 für den Gebetsraum für Frauen. Diese Fläche ist zuzüglich aller weiteren Flächen, wie Konstruktions-Grundfläche, ausreichenden Durchgängen, einem adäquaten Abstand zur Stirnwand (Quibla) und Fluchtwegen (Brandschutz) zu planen. Der Raum weist in der Regel einen rechteckigen bis quadratischen Grundriss auf und ist nach Mekka als Gebetsrichtung angeordnet. Auf dem Boden sind in der Regel einzelne Gebetsplätze durch ein Muster im Bodenbelag (Teppich) ausgewiesen. Diese können klassisch ornamental oder auch modern geometrisch gestaltet sein, z.B. durch Streifen, solange sich die Ausrichtung des Gebäudes Richtung Mekka im Muster des Bodenbelags wiederfindet und für die Gemeindemitglieder eindeutig lesbar bleibt und dabei hilft, sich im Raum zu orientieren und ordentlich in Reihen aufzustellen. Man betritt den Gebetsraum von der der Quibla gegenüberliegenden Seite. Die Beleuchtung soll möglichst gleichmäßig sein und weder blenden noch bestimmte architektonische Elemente oder Personen im Raum besonders hervorheben. Jegliche gestalterischen Maßnahmen, die vom Hören auf das Sehen ablenken, sollen möglichst vermieden werden.

4. Nebenräume:

Lagerräume für Putzmittel Handtücher, Seife etc., sowie die sanitären Anlagen sollten durch den Vorraum im Bereich der Waschmöglichkeiten angeordnet werden. Stuhllager, Möbel für den Außenbereich, die im Winter eingelagert werden etc. etc. Weitere Räume für die Haustechnik (Heizen und Kühlen) und Steuerung der Gebäudetechnik sind ggf. im Untergeschoß vorzusehen. Hierfür sollten maximal 60 – 120 m²ausreichend sein.


Das Gemeindezentrum

Hier sollen Klassenräume vorgesehen werden. Klassengrößen sollen möglichst nicht über 30 Schülern liegen. Es sollten mindestens 2 m² pro Kind vorgesehen werden, also ca. 60-70 m². Bei den hier geplanten 5 Klassenräumen sollten diese zusammen mindestens 350 m² groß sein plus Konstruktionsgrundfläche und Erschließung/Fluchtwege. Eventuell kann eine kleine Bibliothek vorgesehen werden (60-80 m²) Es sollte eine große Küche für die Zubereitung von Speisen und Lagerung von Lebensmitteln und Getränken für Feierlichkeiten vorgesehen werden. Idealerweise zwischen Veranstaltungsraum und Innenhof? Diese sollte zwischen 30-60 m² groß sein. Der Veranstaltungsraum sollte ein Podium oder eine Bühne haben und ist je nach Bedarf so groß auszulegen, dass alle Gemeindemitglieder dort Platz finden für ca. 300 Stühle, die in Stuhlreihen aufgestellt werden, sind mindestens 290 m² Fläche vorzusehen. Damit müsste hier der Veranstaltungsraum für 600 Gäste mindestens 580 m² nur für die Bestuhlung vorsehen, plus Konstruktionsgrundfläche und Erschließung und Raum für Bühne/Veranstaltungspodest/Podium, sowie Fluchtwege. Die Größe des Büros und der Verwaltung müssten nach Bedarf ausgelegt werden, vermutlich reichen einige wenige Räume (2-3?) um die 20 m² pro Raum mit PC-Arbeitsplätzen, sowie ein Archiv für Akten? Archive könnten zur Not auch außerhalb der Gemeinde angemietet werden.


Außenbereich

Es soll ein Innenhof vorgesehen werden, in den ggf. der Gebetsraum erweitert werden kann. Hier können Kinder sicher spielen, die Gemeinde Feierlichkeiten und Veranstaltungen abhalten und eine Gartengestaltung helfen, das Klima der Räume positiv zu beeinflussen und die Fläche ansprechend zu gestalten. Es ist sinnvoll, die Gestaltung der verschiedenen Funktionen, für Besucher klar ablesbar in den Bereich für Gebet und Lehre zwischen den für Verwaltung, Nebenräume und z.B. Bibliothek durch verschieden gegliederte Gebäude (-teile) zu gruppieren. Während das Gebetshaus mindestens über zwei Vollgeschosse verfügen muss, könnten die anderen Funktionen auch in drei Vollgeschossen verteilt werden, um die Grundfläche des Gebäudes möglichst gering zu halten. Parkplätze nach Stellplatzsatzung (SPS) Würzburg: Für den Veranstaltungsraum 1 Stellplatz für Autos pro 5 Sitzplätze (Achtung, vielleicht muss der Veranstaltungsraum gar nicht so groß sein, dass die gesamte Gemeinde dort hineinpasst?), das wäre bei 600 Sitzplätzen schon 120 Stellplätze (!) plus Motorrad- und Fahrrad-Stellplätze. Für den Gebetsraum 1 Stellplatz für 15 Gebetsplätze = 40 Stellplätze.

Die Planungsgrundlage und die oben genannten Informationen wurden von dem Architekturbüro Atelier Winkler erstellt. Diese ist nur eine erste vorläufige Aufstellung des Projekts und kann in Zukünft geändert werden.